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Produkte zum Begriff Elterngeld:


  • Elterngeld: Vor der Geburt planen, mehr bekommen
    Elterngeld: Vor der Geburt planen, mehr bekommen

    "Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates", so das Bundesfamilienministerium auf seiner Internetseite. Damit sich Beruf und Familie finanziell besser vereinbaren lassen, gibt es das Elterngeld. Es soll Ihnen nach der Geburt Ihres Kindes helfen, eintretende Einkommenseinbußen besser verkraften zu können.

    Preis: 6.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Boecken, Winfried: Teilzeit- und Befristungsgesetz
    Boecken, Winfried: Teilzeit- und Befristungsgesetz

    Teilzeit- und Befristungsgesetz , Der HK-TzBfG zeigt für alle wichtigen Teilzeit- und Befristungsbereiche (TzBfG, WissZeitVG, BEEG, BBiG, PflegeZG, FPfZG, SGB VI, SGB IX, ÄArbVtrG, TVöD) aus einer Hand die Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten in Arbeitsverträgen und kollektivrechtlichen Vereinbarungen auf. Er ist als Berater-Kommentar für Anwaltschaft, Arbeitsgericht, Betriebs- und Personalräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände bestens eingeführt. Die Neuauflage Die 7. Auflage bringt alle Bereiche auf den neuesten Stand und kommentiert die Neuerungen: Umsetzungsgesetz zur Arbeitsbedingungs-RL der EU Vereinbarkeitsrichtlinienumsetzungsgesetz zur EU-RL zur Einführung europaweit geltender verbindlicher Standards zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben Schwerpunkte liegen dabei auf den Neuregelungen im TzBfG bei Nachweispflichten des Arbeitgebers zur Unterrichtung über wichtige Aspekte des Arbeitsverhältnisses Festlegung von Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Höchstdauer einer Probezeit Ersuchen um einen Übergang zu einer anderen Arbeitsform mit dem Anspruch auf eine begründete Antwort des Arbeitgebers Anspruch auf bezahlte Pflichtfortbildungen während der Arbeitszeit Folgen unwirksamer Befristungen auflösend bedingten Arbeitsverhältnissen Informationspflichten über freie bzw. unbefristete Arbeitsplätze sowie auf den Änderungen im BEEG, PflegeZG und FPfZG. Die große Anzahl neuer Entscheidungen des BAG und des EuGH sowie richtungsweisende Urteile der Instanzgerichte sind durchgängig berücksichtigt. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 99.00 € | Versand*: 0 €
  • AVERY Zweckform Formularbuch Lohnabrechnung Minijob, A4, SD
    AVERY Zweckform Formularbuch Lohnabrechnung Minijob, A4, SD

    ---------------- für den Markt: D / AT --------------------- für geringfügige Beschäftigung (Mini-Job), 2 x 40 Blatt, DIN A4, selbstdruchschreibend, Abgaben-Tabelle der aktuellen Sozialversicherungs-Beiträge (1752)Wichtige Daten:Ausführung: Lohnabrechnung Mini-Jobs (SD)Format: A4Blattanzahl: 2 x 40 BlattFarbe: weiß / gelbVerpackung Breite in mm: 210Verpackung Höhe in mm: 34Verpackung Tiefe in mm: 297Versandgewicht in Gramm: 1580Formularbuch "Lohn & Gehalt, Personal"Zuverlässige, bewährte Hilfen für Buchhaltung, Personalwesen und Steuer und werden regelmäßig von Rechtsexperten auf Änderungen im Arbeitsrecht geprüft und angepasstDie Vorteile auf einen Blick:Sicherheitsbindung: Garantierter Zusammenhalt vom ersten bis zum letzten BlattFälschungssicher: Quittungen, Kassenbelege mit fälschungssicherem DokumentendruckFarbige Durchschläge: Unterscheidung von Original und KopieSelbstdurchschreibend: Spezialpapier überträgt Originalschrift auf die Folgeseite7202831 : 1 Woche je 1 Seite &#8226, unterteilt in Ausbildungstage und -stunden &#8226, Heftform&#8226, für den Markt: D

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  • RNK Verlag Vordruck , Arbeitsvertrag Teilzeit-Beschäftigte,
    RNK Verlag Vordruck , Arbeitsvertrag Teilzeit-Beschäftigte,

    --------------------- Für den Markt: D --------------------- DIN A4, SD (selbstdurchschreibend), 2 x 2 Blatt + 1 Antrag Arbeitsvertrag für geringfügig und Teilzeit-Beschäftigte, gepackt zu 10 Stück (518) Arbeitsvertrag für MinijobWichtige Daten:Ausführung: Arbeitsvertrag für geringfügig und Teilzeit-BeschäftigteFormat: A4Blattanzahl: 10 SätzeFarbe: weiß / grünVerpackung Breite in mm: 210Verpackung Höhe in mm: 315Verpackung Tiefe in mm: 15Versandgewicht in Gramm: 310Vordruck "Arbeitsvertrag für geringfügig und Teilzeit-Beschäftigte", SDDer Artbeitsvertrag für Minijob und Teilzeit&#8226, 2 x 2 Blatt &#8226, DIN A4&#8226, selbstdurchschreibend &#8226, zusätzlich 1 Blatt "Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht"&#8226, VE= 10 Stäze&#8226, Abgabe nur in ganzen VE´sHinweis:Egal, ob Minijob (bis 450 EUR) oder Teilzeitbeschäftigung (bis 850 EUR), mit diesem Arbeitsvertrag werden sämtliche Fragen zur geringfügigen und Teilzeitbeschäftigung geklärt. Besonderheiten: - befristete oder unbefristete Beschäftigung möglich- Arbeitszeitangabe täglich, wöchentlich oder monatlich- Vergütungsangabe monatlich, täglich oder pro Stunde- Erklärung über das Bestehen weiterer Arbeitsverhältnisse- mit Merkblatt zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht und deren Folgen&#8226, für den Markt: D

    Preis: 24.51 € | Versand*: 5.95 €
  • Wird der 400 Euro Job auf das Elterngeld angerechnet?

    Wird der 400 Euro Job auf das Elterngeld angerechnet? Ja, der 400 Euro Job wird auf das Elterngeld angerechnet, da das Elterngeld als Lohnersatzleistung betrachtet wird. Das bedeutet, dass das Einkommen aus dem 400 Euro Job das Elterngeld beeinflussen kann. Es wird jedoch nur ein Teil des Einkommens aus dem 400 Euro Job auf das Elterngeld angerechnet, da ein Freibetrag von 300 Euro monatlich gilt. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Elterngeldstelle oder einem Steuerberater über die genauen Regelungen und Auswirkungen zu informieren.

  • Wird 450 Euro Job auf Elterngeld angerechnet?

    Ein 450-Euro-Job wird grundsätzlich nicht auf das Elterngeld angerechnet, da es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Das Elterngeld wird in der Regel auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Einkommens vor der Geburt berechnet. Wenn der 450-Euro-Job jedoch vor der Geburt des Kindes ausgeübt wurde und das Einkommen relevant für die Berechnung des Elterngeldes ist, kann es berücksichtigt werden. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Elterngeldstelle oder einem Rechtsanwalt für Familienrecht über die genauen Regelungen in diesem Fall zu informieren.

  • Wird Verdienst auf Elterngeld angerechnet?

    Wird Verdienst auf Elterngeld angerechnet? Ja, das Elterngeld wird teilweise auf Basis des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens der Eltern berechnet. Wenn ein Elternteil während des Bezugszeitraums weiterhin Einkommen erzielt, kann dies die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Es gibt jedoch Freibeträge, die berücksichtigt werden, bevor das Einkommen auf das Elterngeld angerechnet wird. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen und Voraussetzungen für das Elterngeld zu informieren, um mögliche Auswirkungen des eigenen Verdienstes zu verstehen.

  • Wie viel Elterngeld bei Teilzeit?

    "Wie viel Elterngeld bei Teilzeit?" hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt des Kindes, der Anzahl der Stunden, die in Teilzeit gearbeitet werden und ob es sich um das Basiselterngeld oder das Elterngeld Plus handelt. Grundsätzlich wird das Elterngeld bei Teilzeit entsprechend des reduzierten Einkommens berechnet. Es ist wichtig zu beachten, dass das Elterngeld bei Teilzeit in der Regel niedriger ausfällt als bei Vollzeitbeschäftigung. Es empfiehlt sich, vor der Geburt des Kindes eine individuelle Beratung bei der Elterngeldstelle oder einem Elterngeldberater in Anspruch zu nehmen, um konkrete Informationen zu erhalten.

Ähnliche Suchbegriffe für Elterngeld:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

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    Actionfiguren (Anime-/Science-Fiction-Charaktere) Einzelheiten Code: TKT92402 JAN-Code: 4904810924029 Veröffentlichungsdatum: 2024/04/19 Kategorie: Actionfiguren-Serie: Tomica-Artikeltyp: Actionfiguren Hersteller: Takara Tomy Artikelgröße/-gewicht: 20,5 x 20 x 6,2 cm/380g Um eine Rückgabe oder einen Umtausch zu beantragen, beachten Sie bitte, dass die Bereitstellung eines Videos vom Auspacken des Pakets zwingend erforderlich ist.

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  • Wird Elterngeld gekürzt bei Teilzeit?

    Wird Elterngeld gekürzt bei Teilzeit? Das Elterngeld wird grundsätzlich nicht gekürzt, wenn man während des Bezugszeitraums in Teilzeit arbeitet. Allerdings kann sich die Höhe des Elterngeldes reduzieren, da es sich nach dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen richtet. Wenn man also weniger verdient, weil man in Teilzeit arbeitet, könnte dies Auswirkungen auf die Höhe des Elterngeldes haben. Es ist daher wichtig, sich vorher genau über die Regelungen und Bedingungen zu informieren, um mögliche finanzielle Einbußen zu vermeiden. Es gibt auch die Möglichkeit, das Elterngeld Plus zu beantragen, das speziell für Eltern in Teilzeit oder mit geringerem Einkommen konzipiert ist.

  • Wird 450 Euro Job auf Elterngeld Plus angerechnet?

    Wird ein 450-Euro-Job auf Elterngeld Plus angerechnet? Die Antwort ist ja, der Verdienst aus einem Minijob wird auf das Elterngeld Plus angerechnet. Allerdings gibt es Freibeträge, die berücksichtigt werden. Bis zu einem bestimmten Betrag wird das Einkommen aus dem Minijob nicht auf das Elterngeld angerechnet. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Freibeträge zu beachten, um keine finanziellen Einbußen zu haben. Es empfiehlt sich daher, sich vor Aufnahme eines Minijobs während des Bezugs von Elterngeld Plus genau zu informieren.

  • Wird ein 450 Euro Job vom Elterngeld abgezogen?

    Wird ein 450 Euro Job vom Elterngeld abgezogen? Nein, ein 450-Euro-Job wird in der Regel nicht vom Elterngeld abgezogen, da es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt. Das Elterngeld wird in der Regel nur mit anderen Einkünften verrechnet, die über dem Minijob liegen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass individuelle Regelungen je nach Bundesland und persönlicher Situation gelten können. Es empfiehlt sich daher, sich bei der zuständigen Elterngeldstelle oder einem Steuerberater über die genauen Regelungen zu informieren.

  • Wird mein 450 Euro Job auf Elterngeld angerechnet?

    Wird mein 450 Euro Job auf Elterngeld angerechnet? Grundsätzlich werden Einkünfte aus einem Minijob bis zu einem bestimmten Betrag nicht auf das Elterngeld angerechnet. Dieser Betrag liegt aktuell bei 450 Euro im Monat. Wenn du also nur einen Minijob ausübst und nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienst, wird dein Elterngeld nicht gekürzt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass andere Einkünfte, wie zum Beispiel Einkommen aus einem Hauptberuf, auf das Elterngeld angerechnet werden können. Es empfiehlt sich daher, sich genau über die Regelungen zu informieren und gegebenenfalls Rücksprache mit der Elterngeldstelle zu halten.

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